Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Roger Berner Würdevolle Trauer – und Dankesreden
Bergliweg 14
4665 Oftringen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Roger Berner und dem Auftraggeber.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Redner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots des Roger Berner durch den Kunden. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder – aufgrund der Eilbedürftigkeit im Bestattungswesen – auch mündlich bzw. fernmündlich erfolgen.
- Ein bloßes unverbindliches Vorgespräch oder eine Terminanfrage begründen noch kein Vertragsverhältnis und keine Kostenpflicht.
§ 3 Leistungsumfang
- Roger Berner verpflichtet sich, eine individuelle Trauerrede (bzw. Dankesrede) zu verfassen und diese am vereinbarten Termin vorzutragen.
- Der Leistungsumfang beinhaltet in der Regel:
- Ein ausführliches Vorgespräch mit den Angehörigen (persönlich, telefonisch oder per Video).
- Die Ausarbeitung der individuellen Rede.
- Die An- und Abreise zum Ort der Trauerfeier (innerhalb des vereinbarten Radius).
- Die Durchführung der Rede während der Zeremonie.
3. Roger Berner schuldet eine Dienstleistung (das Halten der Rede), keinen bestimmten Erfolg (z. B. emotionale Reaktion der Trauergäste).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Roger Berner alle für die Erstellung der Rede notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Sollte der Kunde wesentliche Informationen zurückhalten oder falsche Angaben machen, übernimmt Roger Berner keine Haftung für den Inhalt der Rede in Bezug auf diese Punkte.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
- Das Honorar wird nach Zeitaufwand zum Kostensatz von CHF 140.- pro Stunde verrechnet und sollte im Rahmen des von Roger Berner geschätzten Aufwand +/-20% liegen.
2. Fahrspesen werden mit CHF 1.- pro Kilometer ab 4665 Oftringen verrechnet. Die Fahrdistanzen werden aus Google Maps generiert.
3. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 6 Ausfallhonorar und Stornierung durch den Kunden
Da Termine für Trauerfeiern kurzfristig vergeben werden und für Roger Berner bei einer Absage kaum neu zu besetzen sind, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Wird der Auftrag nach dem ausführlichen Vorgespräch, aber mehr als 48 Stunden vor der Trauerfeier storniert, berechnet Roger Berner für den bereits entstandenen Arbeitsaufwand eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars.
- Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird das volle Honorar (100 %) fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten).
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Roger Berner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Verhinderung von Roger Berner / Höhere Gewalt
- Sollte Roger Berner den Termin aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen können, wird er den Kunden unverzüglich informieren.
- Roger Berner wird sich in diesem Fall bemühen, einen qualifizierten Ersatzredner zu vermitteln. Ein Anspruch auf Vermittlung oder Übernahme der Mehrkosten besteht jedoch nicht.
- Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle der Nichtleistung durch Roger Berner vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht an der verfassten Rede verbleibt bei Roger Berner.
- Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht, die Rede im Rahmen der Trauerfeier zu hören.
- Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung der Rede (z. B. im Internet, in sozialen Medien oder in gedruckter Form), sowie die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Roger Berner.
- Roger Berner überlässt dem Kunden auf Wunsch ein Manuskript der Rede zur privaten Erinnerung. Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet.
§ 9 Haftung
- Roger Berner haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet Roger Berner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben zum Verstorbenen übernimmt Roger Berner keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
Roger Berner verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und Daten über den Verstorbenen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Zeremonie notwendig (z. B. Absprache mit dem Bestatter oder Musiker).
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Roger Berner.
Zuletzt geändert am 27.11.2025

